Voraussetzungen für eine Abmahnung

Was Sie genau abwägen sollten, bevor Sie eine Abmahnung schreiben

Abmahnungen sind ein wichtiger Bestandteil in Rechtsverhältnissen, falls eine der Seiten Probleme verursacht. In einem Ausbildungsverhältnis können Sie damit einen Auszubildenden disziplinieren. Das zeigt in den meisten Fällen seine Wirkung. Darüber hinaus bereiten Sie mit einer Abmahnung eine mögliche fristlose Kündigung vor. Aber so weit muss es gar nicht kommen.

Martin Glania

28.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Wussten Sie, dass ein Auszubildender auch seinen Ausbildungsbetrieb abmahnen kann? Wenn nicht, dann lesen Sie noch einmal den Einführungsabsatz dieses Artikels: Abmahnungen werden dann geschrieben, wenn eine der Seiten so handelt, dass Probleme entstehen. Wenn Sie als Ausbildungsbetrieb Ihren Pflichten nicht nachkommen, können Sie somit ebenfalls abgemahnt werden – in diesem Fall durch den Auszubildenden. Sollte ein Azubi Sie (also den Ausbildungsbetrieb) abmahnen, muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen. Denkbar ist, dass

  • die Ausbildungsvergütung nicht überwiesen wurde,
  • der Azubi aufgrund fehlender Arbeitsschutzmaßnahmen nicht sicher arbeiten kann oder
  • ein Auszubildender den Arbeitgeber über Mobbing oder sexuelle Belästigung informiert, er als potenzielles Opfer aber nicht geschützt wird.

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