Wussten Sie, dass ein Auszubildender auch seinen Ausbildungsbetrieb abmahnen kann? Wenn nicht, dann lesen Sie noch einmal den Einführungsabsatz dieses Artikels: Abmahnungen werden dann geschrieben, wenn eine der Seiten so handelt, dass Probleme entstehen. Wenn Sie als Ausbildungsbetrieb Ihren Pflichten nicht nachkommen, können Sie somit ebenfalls abgemahnt werden – in diesem Fall durch den Auszubildenden. Sollte ein Azubi Sie (also den Ausbildungsbetrieb) abmahnen, muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen. Denkbar ist, dass
- die Ausbildungsvergütung nicht überwiesen wurde,
- der Azubi aufgrund fehlender Arbeitsschutzmaßnahmen nicht sicher arbeiten kann oder
- ein Auszubildender den Arbeitgeber über Mobbing oder sexuelle Belästigung informiert, er als potenzielles Opfer aber nicht geschützt wird.