Die steuerliche Behandlung von Abfindungen erfolgte bisher im Rahmen der Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber. Dieser hatte die sogenannte Fünftel-Regelung anzuwenden.
Vereinfacht gesagt, wird bei der Fünftel-Regelung die Abfindung steuerlich so behandelt, als erhielten Sie diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt.
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