Jugendliche Arbeitnehmer sind Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind. Das JArbSchG gilt damit für die gesamte Bandbreite Ihrer U18-Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob es sich um Schüler, Praktikanten, Azubis, Minijobber oder reguläre Arbeitnehmer handelt. Gehen Sie mit dieser Checkliste auf Nummer sicher, wenn Sie Azubis oder andere Arbeitnehmer unter 18 Jahren beschäftigen:
Jugendliche und JAV
Was im Umgang mit jugendlichen Azubis zu beachten ist
Beschäftigen Sie jugendliche Auszubildende, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Sie bedeutend. Sorgen Sie dafür, dass Ihnen immer die aktuelle Fassung zur Verfügung steht. Doch welche Aspekte sind besonders wichtig? Die Checkliste in diesem Beitrag gibt Ihnen Auskunft.
