Es ist nämlich nicht nur die menschliche Komponente, die in diesen Wochen eine Rolle spielt und Ihre Azubis mehr oder weniger stresst. Sie müssen auch die rechtliche Seite im Blick haben. Denn die ist von großer Bedeutung, gerade was die vorzeitige Beendigung einer Ausbildung angeht.
Rechtlich ändert sich wenig – aber in Sachen Kündigung alles
Grundsätzlich haben Sie sowohl während als auch nach der Probezeit nahezu dieselben Rechte und Pflichten. Vorher und nachher haben Sie einerseits unverändert die Pflicht, Ihren Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, damit das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Das tun Sie sowohl in der Probezeit als auch danach zeitlich und sachlich gegliedert, so wie es Ihnen das Berufsbildungsgesetz vorschreibt (§ 14 BBiG).
