Der Gesetzgeber strebt seit jeher danach, Benachteiligungen einzelner Mitarbeiter und Auszubildender zu verhindern. Deshalb hat er im Jahr 2006 hierzu ein spezielles Gesetz in Kraft gesetzt, das diese Absicht untermauert: das AGG. § 1 AGG beschreibt deutlich, um was es konkret geht. Darin steht sinngemäß:
20 Jahre AGG
Was das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Ihre Ausbilder-Praxis bedeutet
Vor ziemlich genau 20 Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es soll Benachteiligung und Diskriminierung verhindern, auch in Ausbildungsbetrieben – sowohl gegenüber Azubis als auch durch Auszubildende. Das Gesetz
hat große Relevanz für das Arbeitsrecht und die rechtssichere Behandlung der Auszubildenden. Es berührt die Ausbildungsarbeit auf 3 Ebenen. Welche sind das und was bedeutet das AGG für Ihre Ausbilder-Praxis?
Martin Glania
06.07.2026
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