20 Jahre AGG

Was das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Ihre Ausbilder-Praxis bedeutet

Vor ziemlich genau 20 Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es soll Benachteiligung und Diskriminierung verhindern, auch in Ausbildungsbetrieben – sowohl gegenüber Azubis als auch durch Auszubildende. Das Gesetz hat große Relevanz für das Arbeitsrecht und die rechtssichere Behandlung der Auszubildenden. Es berührt die Ausbildungsarbeit auf 3 Ebenen. Welche sind das und was bedeutet das AGG für Ihre Ausbilder-Praxis?
Adobestock 671240577

Martin Glania

06.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Gesetzgeber strebt seit jeher danach, Benachteiligungen einzelner Mitarbeiter und Auszubildender zu verhindern. Deshalb hat er im Jahr 2006 hierzu ein spezielles Gesetz in Kraft gesetzt, das diese Absicht untermauert: das AGG. § 1 AGG beschreibt deutlich, um was es konkret geht. Darin steht sinngemäß:

Es ist das Ziel des Gesetzes, Benachteiligungen einzelner Personen zu verhindern oder zu beseitigen. Dabei geht es um Diskriminierung wegen

der Rasse oder der ethnischen Herkunft,

des Geschlechts,

der Religion oder Weltanschauung,

einer Behinderung,

des Alters oder

der sexuellen Identität.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: