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Was bei Krankheit, Quarantäne und Elternzeit mit dem Urlaub passiert

Auch das kommt immer wieder vor: Ein Beschäftigter arbeitet nicht, erwirbt aber dennoch einen Urlaubsanspruch. Diesen kann er unter Umständen auch besonders lange übertragen. Elternzeit und Arbeitsunfähigkeit sind die beiden Konstellationen, die hier in der Praxis am häufigsten vorkommen. Nutzen Sie in solchen Fällen alle Möglichkeiten, um Ihrem Unternehmen Ausgaben zu ersparen.

Britta Schwalm

03.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Urlaub und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließen sich gegenseitig aus. Deshalb kann sich ein Beschäftigter Urlaubstage, an denen er krank ist, „gutschreiben“ lassen (§ 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Sie werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter die Krankheitstage nachweist, und zwar durch das Zeugnis eines Arztes seiner Wahl.

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