Bei einem Betriebsübergang handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, durch das ein Betrieb oder Betriebsteil als wirtschaftliche Einheit von dem bisherigen Inhaber auf den Erwerber übertragen wird (= Betriebsinhaberwechsel). Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen finden sich in § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Daneben prägen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und vor allem des Europäischen Gerichtshofs zahlreiche Einzelfragen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen.
Die Arbeitsverhältnisse gehen mit über
Zentrale Rechtsfolge des Betriebsübergangs ist, dass der Erwerber kraft Gesetzes in die Arbeitsverhältnisse zwischen dem bisherigen Betriebsinhaber und den im betroffenen Betrieb(steil) beschäftigten Mitarbeitern eintritt und dabei auch bestehende Rechte und Pflichten übernimmt.
