Unsere Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit Ablauf des Monats endet, in dem der Mitarbeiter das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht. Ein Mitarbeiter, der Anfang 1961 geboren ist, bezieht nun schon eine Altersrente, möchte aber dennoch bis 2026 unverändert weiterarbeiten. Müssen wir den Arbeitsvertrag deshalb irgendwie anpassen?
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