Verbesserungen beim Diskriminierungsschutz
Das Bundeskabinett hat am 6.5.2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen, pünktlich zum 20. Geburtstag des Gesetzes. Die in der Praxis wohl wichtigste Änderung ist die vorgesehene Verlängerung der Frist, um Entschädigungsansprüche wegen einer Diskriminierung, z. B. wegen des Geschlechts, geltend zu machen, von zwei auf vier Monate. Aufgrund von EU-Vorgaben muss das Gesetz bis zum 19.6.2026 in Kraft treten.
