Üben Mitarbeiter mehrere Tätigkeiten gleichzeitig aus, hat das Auswirkungen auf folgende Faktoren:
- Die Arbeitszeit: Auch mehrere Tätigkeiten zusammen dürfen die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Hier sind alle Arbeitgeber in der Kontrollpflicht.
- Das Entgelt: Vor allem bei Mitarbeitern, bei denen es um Entgeltgrenzen geht (603-€-Kräfte, Mitarbeiter im Übergangsbereich) ist Vorsicht geboten. Dass Entgeltgrenzen nicht überschritten werden, liegt auch in Ihrer Verantwortung.
- Die Sozialversicherungsbeiträge: Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge existieren bei Mehrfachbeschäftigten Sonderregeln. Beachten Sie diese nicht, riskieren Sie Nachzahlungen für Ihr Unternehmen. Bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze sind auch Erstattungen möglich
