Arbeitssicherheit

Warum Sie Sicherheitsregeln nie als reine Formsache behandeln sollten

Im Arbeitsalltag den Überblick über alle Sicherheitsvorschriften zu behalten, ist schon eine Herausforderung. Besonders knifflig wird es, wenn externe Kräfte wie Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ins Spiel kommen. Wer ist für sie verantwortlich? Reicht eine kurze Einweisung? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Jena zeigt auf drastische Weise, welche fatalen Folgen Versäumnisse hier haben können – und wer am Ende dafür geradesteht (OLG Jena, 27.1.2026, 10 U 1146/23).

Heiko Klages

23.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

In einem metallverarbeitenden Betrieb wird ein Leiharbeiter eingesetzt, vertraglich als „Helfer“ deklariert. An einem Tag fällt in dem Team, das für den Austausch tonnenschwerer Presswerkzeuge zuständig ist, ein Mitarbeiter aus. Der Produktionsleiter teilt kurzerhand dem Kranführer den unerfahrenen Leiharbeiter als Unterstützung zu.

Bei den Umbauarbeiten wird der Leiharbeiter dann nicht nur für einfache Hilfstätigkeiten eingesetzt, sondern auch als „Anschläger“. Das bedeutet, er befestigt die schweren Werkzeuge an den Seilen des Krans – eine hochgefährliche Aufgabe, für die er weder qualifiziert noch speziell unterwiesen war. Der Kranführer, der weiß, dass sein neuer Kollege unerfahren ist, verlässt sich auf die Situation. Als er den Kran in Bewegung setzt, kann er den Leiharbeiter nicht sehen. Es kommt zur Katastrophe: Der Leiharbeiter wird von der Last erfasst und erleidet schwerste Verletzungen.

Die Sozialversicherungsträger (Unfall- und Rentenversicherung) übernahmen die hohen Kosten für Behandlung, Reha und Rente. Anschließend forderten sie dieses Geld von den Verantwortlichen zurück: dem Produktionsleiter und dem Kranführer persönlich.

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