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Warum Sie die Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge zeitnah prüfen sollten

Plötzlich könnte Ihr Unternehmen verpflichtet sein, seine Mitarbeiter nach einem Tarifvertrag zu bezahlen, Urlaub zu gewähren oder Sonderzahlungen zu leisten. Möglich ist das über allgemein verbindliche Tarifverträge. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 1.4.2025 ein aktualisiertes Verzeichnis allgemein verbindlicher Tarifverträge veröffentlicht. Dieses sollten Sie auf Neuzugänge und deren Relevanz für Ihr Unternehmen hin überprüfen.

Britta Schwalm

26.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für eine bestimmte Branche oder ein festgelegtes regionales Gebiet. In diesem Fall werden sämtliche Unternehmen der entsprechenden Branche oder des betreffenden Gebiets sowie deren Mitarbeiter automatisch erfasst – ohne dass die betroffenen Arbeitgeber etwas dagegen unternehmen könnten. Die Bindung an die entsprechenden Tarifverträge besteht auch dann, wenn Ihr Unternehmen nicht Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbands ist und die Arbeitnehmer nicht Mitglied des Arbeitnehmerverbands ( = der Gewerkschaft) sind.

Das aktuelle Verzeichnis vom 1.4.2025 finden Sie vollständig unter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=28 oder gekürzt unter https://shorturl.at/jbZ40

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