Abmahnung ist keine Kündigung
Völlig zu Recht hat der Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen starke Beteiligungsrechte. Besonders stark ist das Beteiligungsrecht bei einer Kündigung als der einschneidendsten personellen Einzelmaßnahme. Ohne Wenn und Aber ist jede ohne vorherige ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung ausgesprochene Kündigung deshalb unwirksam (§ 102 BetrVG). Auf die sachlichen Gründe für die Kündigung kommt es dann nicht mehr an.
