Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für eine bestimmte Branche oder ein festgelegtes regionales Gebiet. In diesem Fall werden sämtliche Unternehmen der entsprechenden Branche oder des betreffenden Gebiets sowie deren Mitarbeiter automatisch erfasst –, ohne dass die betroffenen Arbeitgeber etwas dagegen unternehmen könnten.
Auch ohne Tarifbindung
Die Bindung an einen Tarifvertrag besteht auch dann, wenn Ihr Unternehmen nicht Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbands ist und die Arbeitnehmer nicht Mitglieder des Arbeitnehmerverbands, das heißt der Gewerkschaft, sind.
