In dem zugrunde liegenden Fall ging es um eine Hausangestellte, die mit ihrer Forderung nach Überstundenvergütung scheiterte, da sie die Überstunden nicht nachweisen konnte. Sie war bei einem privaten Haushalt in Spanien angestellt, und das nationale Recht sah zu diesem Zeitpunkt keine Arbeitszeiterfassung bei solchen Beschäftigungsverhältnissen vor.
Mit dem Urteil machte der Europäische Gerichtshof zwar klar, dass Ausnahmen durch nationale Regelungen begründet werden können, allerdings müsste gewährleistet sein, dass Arbeitnehmer ihre maximal wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreiten. Dies war hier nicht gegeben, weil der Nachweis der geleisteten Stunden für die Arbeitnehmerin nicht möglich war.
