Warum Ihr Unternehmen Rentner bald noch einfacher als Aushilfen beschäftigen kann

Das Bundeskabinett hat kürzlich das „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ oder abgekürzt das „Rentenpaket 2025“ beschlossen. Ein zentrales Vorhaben des Pakets ist die Abschaffung des sogenannten Anschlussverbots für Altersrentner, wenn diese als befristet beschäftigte Aushilfen arbeiten.
Aktuelles

Britta Schwalm

21.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Für viele Befristungen benötigt der Arbeitgeber einen Sachgrund. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter länger als 2 Jahre befristet beschäftigt oder eine Befristung mehr als 3-mal verlängert werden soll.

Wiederholte Befristung von Aushilfen

Außerdem ist auch dann ein Sachgrund für eine Beschäftigung auf Zeit nötig, wenn Ihr Unternehmen einen Mitarbeiter schon einmal im Unternehmen befristet oder unbefristet beschäftigt hat (sogenanntes Anschlussverbot).

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