Für viele Befristungen benötigt der Arbeitgeber einen Sachgrund. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter länger als 2 Jahre befristet beschäftigt oder eine Befristung mehr als 3-mal verlängert werden soll.
Wiederholte Befristung von Aushilfen
Außerdem ist auch dann ein Sachgrund für eine Beschäftigung auf Zeit nötig, wenn Ihr Unternehmen einen Mitarbeiter schon einmal im Unternehmen befristet oder unbefristet beschäftigt hat (sogenanntes Anschlussverbot).
