Mal ehrlich: Wer verzichtet schon gerne auf Urlaub? Niemand, auch die Kolleginnen und Kollegen aus Ihrem Team nicht. Daher sollten Sie nicht überrascht sein, wenn für das erste Quartal des Jahres noch Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr angemeldet werden.
Bedenken Sie, dass nach den gesetzlichen Regelungen Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen ist. Wenn keine andere vertragliche Regelung besteht, ist die Übertragung von Resturlaub auf das Folgejahr nur ausnahmsweise möglich. In jedem Fall ist der übertragene Urlaub dann aber bis zum Ende des ersten Quartals zu nehmen. Sonst verfallen die Urlaubstage.
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