Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) legen als fest, bis zu welchem Betrag Sie ein Entgelt in den einzelnen Versicherungszweigen zur Berechnung der Beiträge heranziehen können.
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Warum es für besserverdienende Mitarbeiter ab 1.1.2027 wesentlich teurer werden könnte
Der Referentenentwurf für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Mitte April vorgelegt hat, sieht weitreichende Einschnitte für Versicherte vor. Eine geplante Maßnahme ist die einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2027 um 300 € – zusätzlich zu der üblichen jährlichen Anhebung.
