Es sind die angenehmen Fälle, denen wir begegnen, und es sind die Regelfälle: Ein Auszubildender besteht seine Abschlussprüfung. Die Zeugnisse haben Sie bereits vorbereitet und auch die Unterschriften sind schon darunter gesetzt. Alles ist mustergültig gelaufen.
Manchmal ist es aber ganz anders. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen Fälle, in denen ebenfalls ein Ausbildungszeugnis rechtzeitig vorliegen muss. Das vollständige Absolvieren der Ausbildung und das Bestehen der Prüfung sind keineswegs Voraussetzungen.
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