Zeugnisansprüche

Wann & wie Sie Ihre Mitarbeiter beurteilen müssen

Die Regelungen in § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 109 Gewerbeordnung (GewO) gewähren Arbeitnehmern bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Doch Zeugnis ist nicht gleich Zeugnis.

Burkhard Boemke

19.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Einfaches Zeugnis = Arbeitsbescheinigung

Neben den Angaben über die Person Ihres Mitarbeiters gibt das einfache Arbeitszeugnis nur Auskunft über Art und Dauer der Tätigkeit (§ 109 Abs. 1 Satz 2 GewO). Es muss daher mindestens folgende Inhalte aufweisen:

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