Wann und in welchem Umfang Ihre Mitarbeiter eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen können
Die Diskussionen um die sogenannte Lifestyle-Teilzeit halten an. Dabei wollen nur 3,2 % der Vollzeitbeschäftigten ihre Arbeitszeit reduzieren, weil sie mehr Zeit für sich und ihre Hobbys haben möchten. Das zeigt eine im Februar veröffentlichte Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB). Für Sie als Arbeitgeber ist daher die Ursache für einen Teilzeitwunsch weniger relevant als die Frage, inwieweit ein Rechtsanspruch besteht. Dazu sollten Sie die folgenden fünf Arten des Rechts auf Teilzeit kennen.