Sonderfälle

Wann Sie nicht zusammenrechnen – und wie Sie Mehrfachbeschäftigungen verhindern

Eine Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen bedeutet: Alle Entgelte des Mitarbeiters – oder bei kurzfristig beschäftigten Aushilfen die Arbeitszeiten – werden summiert. Das kann Auswirkungen auf den Status der Mitarbeiter haben, was wiederum sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Allerdings gilt das nicht in jedem Fall. Unterscheiden Sie hier richtig, können Sie der nächsten Betriebsprüfung gelassen entgegensehen.

Britta Schwalm

19.02.2026 · 4 Min Lesezeit

Kommt es bei der Zusammenrechnung von Entgelten oder Arbeitszeiten zu einer Überschreitung der einschlägigen Grenzen (beispielsweise der Entgeltgrenze bei 603-€-Kräften), verliert der Mitarbeiter seinen bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Status. Allerdings müssen nicht alle Beschäftigungen zusammengerechnet werden.

Zusammenrechnung oder nicht?

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