Ein Unternehmen veranstaltete und organisierte zur Verabschiedung seines Vorstandvorsitzenden einen Empfang in seiner Firmenzentrale. Es waren etwa 300 Gäste eingeladen, darunter frühere und jetzige Vorstandsmitglieder, ausgewählte Mitarbeiter, der Verwaltungsrat, Angehörige des öffentlichen Lebens aus Politik und Verwaltung und 8 Familienmitglieder des Verabschiedeten. Später kam ein Lohnsteueraußenprüfer zu dem Schluss, dass es sich bei dem Empfang nicht um eine Betriebsveranstaltung gehandelt habe. Zum einen seien nicht alle Mitarbeiter eingeladen gewesen. Zum anderen habe es sich eher um ein Fest des scheidenden Mitarbeiters gehandelt. Das Unternehmen sollte Lohnsteuer nachzahlen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
- rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz
