Sonderausgabe

Wann Sie die Betriebsrente (nicht) erhöhen müssen

In Zeiten, in denen die gesetzliche Rente schrumpft, wird eine Betriebsrente zur Absicherung im Alter immer wichtiger. Um dies zu gewährleisten, soll auch die Betriebsrente regelmäßig angepasst werden. Allerdings ist eine Rentenerhöhung kein Automatismus, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens dies nicht hergibt.

Burkhard Boemke

10.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer bezog von seinem Arbeitgeber, einer konzernangehörigen Gesellschaft, eine Betriebsrente aus einer Direktzusage. Mit der Konzernmutter bestand ein Gewinnabführungsvertrag. Danach wurden erzielte Jahresüberschüsse und -fehlbeträge von der Muttergesellschaft übernommen.

Im Jahr 2016 erwirtschaftete der Arbeitgeber einen geringen Gewinn, 2017 und 2018 dann erhebliche Verluste, welche jeweils ausgeglichen wurden. Unter Hinweis auf die schlechte wirtschaftliche Lage lehnte der Arbeitgeber eine Rentenerhöhung für das Jahr 2019 ab.

Der Mitarbeiter klagte dennoch auf Rentenerhöhung und verwies auf die gute wirtschaftliche Lage der Konzernmutter.

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