Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (sog. Minijob) setzt voraus, dass die regelmäßige Bruttovergütung derzeit 603 € im Monat nicht übersteigt. „Regelmäßig“ bedeutet dabei, dass die Vergütung im Jahresdurchschnitt maximal 603 € je Monat beträgt. Dabei sind einmalige Zahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, anteilig auf das monatliche Arbeitsentgelt umzulegen.
Sie zahlen nur Pauschalabgabe
Wird die 603-€-Grenze eingehalten, sind die Steuern und Sozialabgaben von Ihrem Unternehmen als Pauschalbetrag von derzeit 31,17 % zu zahlen. Dieser setzt sich zusammen aus:
