Sonderausgabe

Wann Sie bei Minijobs für Flüchtlinge 13 % sparen können

Minijobs für Flüchtlinge. Das ist eine weitere Win-win-Situation: Geringqualifizierten Asylbewerbern und Geduldeten gelingt gelingt so der Einstieg in das Berufsleben. Sie als Arbeitgeber können motivierte Migranten früh an sich binden – und dabei noch 13 % sparen.

Burkhard Boemke

19.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (sog. Minijob) setzt voraus, dass die regelmäßige Bruttovergütung derzeit 603 € im Monat nicht übersteigt. „Regelmäßig“ bedeutet dabei, dass die Vergütung im Jahresdurchschnitt maximal 603 € je Monat beträgt. Dabei sind einmalige Zahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, anteilig auf das monatliche Arbeitsentgelt umzulegen.

Sie zahlen nur Pauschalabgabe

Wird die 603-€-Grenze eingehalten, sind die Steuern und Sozialabgaben von Ihrem Unternehmen als Pauschalbetrag von derzeit 31,17 % zu zahlen. Dieser setzt sich zusammen aus:

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