Obligatorisches Verfahren

Wann Sie automatisch mit einer Statusfeststellung konfrontiert werden

Im Gegensatz zum zuvor dargestellten freiwilligen Statusfeststellungsverfahren, das Sie nach Bedarf nutzen können, wird bei bestimmten Neueinstellungen automatisch eine Statusfeststellung durchgeführt. Dieses Verfahren lösen Sie durch die entsprechende Angabe in der Anmeldung aus. Einen Einfluss darauf, ob das Verfahren durchgeführt wird oder nicht, haben aber weder Sie noch der Mitarbeiter.

Britta Schwalm

04.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Für die Einleitung dieses Verfahrens ist dementsprechend auch kein Antrag von Ihrer Seite nötig. Als Folge Ihres Eintrags in der Anmeldung bekommen Sie einen Statusfeststellungsbogen. Sie erhalten die Entscheidung ohne Ihr weiteres Zutun und haben damit in kritischen Fällen ebenfalls Rechtssicherheit.

TIPP

Auch in den Fällen der verpflichtenden Statusfeststellung sollten Sie selbst prüfen, was auf Ihr Unternehmen und den Mitarbeiter zukommt. Unter Umständen können Sie auf diese Weise – durch eine entsprechende Änderung der Bedingungen – eine Entscheidung herbeiführen, die im Sinne Ihres Unternehmens ist.

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