Sonderausgabe

Wann (k)ein Betriebsübergang vorliegt

Schnell heißt es im Alltag, dass ein Betrieb an Herrn X übergegangen ist oder der Betrieb von der Y-Gruppe gekauft wurde. Doch nicht immer liegt bei derartigen betrieblichen Veränderungen auch tatsächlich ein arbeitsrechtlicher Betriebsübergang vor!

Burkhard Boemke

20.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Betriebsübergang nur bei rechtsgeschäftlichem Erwerb

Ein Betriebsübergang setzt einen Inhaberwechsel durch Rechtsgeschäft voraus (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB). An einem solchen rechtsgeschäftlichen Erwerb fehlt es, wenn der Betrieb kraft Gesetzes von einer Person auf eine andere übergeht. Kein Fall des arbeitsrechtlichen Betriebsübergangs liegt daher beim Erwerb durch Erbfolge vor oder wenn nicht der Inhaber des Betriebs, sondern nur dessen Gesellschafter wechselt (z. B. Verkauf von Gesellschaftsanteilen) oder sich im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen lediglich die Rechtsform der Gesellschaft ändert.

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