Urteil des Monats

Wann Ihr Verdacht nicht ausreicht, um den Beweiswert einer AU zu erschüttern

Weist ein Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit per ärztlicher Bescheinigung nach, können und müssen Sie deren Aussage grundsätzlich vertrauen. Das gilt auch, wenn sich der Verdacht für einen Entgeltfortzahlungsbetrug regelrecht aufdrängt. Wie weit das möglicherweise geht, offenbart eine gerade veröffentlichte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln (vom 12.12.2024, Az. 8 Sa 409/23). Das Urteil zeigt: Um den Beweiswert einer AU-Bescheinigung zu erschüttern, sollten Sie handfeste Beweise sammeln. Lesen Sie hier, wie Ihnen das gelingt.

Britta Schwalm

12.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Ein Finanzdienstleister plante grundlegende Restrukturierungsmaßnahmen. Deshalb lud er einen Mitarbeiter, den späteren Kläger, zusammen mit 7 weiteren Kollegen am 11.7.2022 zu einem Personalgespräch ein. Für den betreffenden Tag meldeten sich sämtliche der 8 eingeladenen Mitarbeiter arbeitsunfähig krank. Das Unternehmen forderte die Beschäftigten auf, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag vorzulegen.

Ärztliche Bestätigung wurde nachgereicht

Der Kläger lieferte die geforderte Bescheinigung am 12.7.2022, mit der ihm eine Arbeitsunfähigkeit vom 11.7. bis einschließlich 15.7.2022 ärztlich bestätigt wurde. Das Unternehmen kündigte ihm unter anderem mit der Begründung, er habe seine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage – und hatte Erfolg.

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