Es ist genau so, wie Sie es beschreiben. Das Ausbildungsverhältnis endet häufig schon vor dem Vertragsende, das im Ausbildungsvertrag steht. Konkret bedeutet das: Absolviert der Auszubildende den letzten Teil der Prüfung und wird er anschließend vom Prüfungsausschuss darüber informiert, dass er die Abschlussprüfung bestanden hat, dann ist die Ausbildung damit beendet.
Da Sie ihn ja übernehmen, stellen Sie ab dem nächsten Tag von der Ausbildungsvergütung auf das höhere Gehalt um. Außerdem halten Sie direkt das fertig geschriebene und unterschriebene Ausbildungszeugnis für den Auszubildenden bereit, der an der Schwelle zum Arbeitnehmer steht.
Wenn das Prüfungsergebnis erst später vorliegt
Handelt es sich um einen Prüfungsteil, bei dem das Ergebnis nicht sofort ermittelt wird, bleibt dem Azubi nichts anderes übrig, als auf die Benachrichtigung zu warten, die ihn online oder auch auf klassischem Wege schriftlich erreichen kann.
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