Sie sollten einen Aufhebungsvertrag insbesondere in folgenden Fällen in Erwägung ziehen:
- Beide Seiten spüren nach einigen Monaten, dass der Auszubildende in diesem Beruf nicht gut aufgehoben ist. Sie bestätigen sich das gegenseitig in einem Gespräch. In solchen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag eine gute Lösung.
- Der Auszubildende hat die Probezeit bereits bestanden, möchte aber ein anderes berufliches Angebot wahrnehmen. Vielleicht kann er sich in einem anderen Unternehmen und in einem anderen Beruf ausbilden lassen; vielleicht hat er auch seinen Traumstudienplatz erhalten. Er könnte jetzt kündigen, müsste dann aber eine 4-wöchige Kündigungsfrist beachten. Sie erkennen, dass Sie diesen Azubi nicht halten können. Sie einigen sich also auf einen Aufhebungsvertrag.
- Der Auszubildende hat ein so unmögliches Verhalten an den Tag gelegt, dass er fristlos gekündigt werden könnte. Sie wissen aber, welche großen Nachteile das für den Lebenslauf des jungen Menschen haben wird. Sie sind großzügig und bieten ihm daher einen Aufhebungsvertrag an.
