Mit einem Sonderweg weniger Porzellan zerschlagen

Wann der Aufhebungsvertrag die bessere Alternative zur Kündigung ist

In vielen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag die bessere Lösung, wenn es darum geht, ein Ausbildungsverhältnis zu beenden. Schließlich kann gegen diesen keine Kündigungsschutzklage erhoben werden und Sie ersparen sich langwierige Gerichtsprozesse. Außerdem wird bei Weitem nicht so viel Porzellan zerschlagen wie bei einer Kündigung. Bei einem Aufhebungsvertrag gelingt es den Beteiligten in der Regel, ihr Gesicht zu wahren. Erfahren Sie, wie Sie das erreichen.
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Martin Glania

22.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Sie sollten einen Aufhebungsvertrag insbesondere in folgenden Fällen in Erwägung ziehen:

  • Beide Seiten spüren nach einigen Monaten, dass der Auszubildende in diesem Beruf nicht gut aufgehoben ist. Sie bestätigen sich das gegenseitig in einem Gespräch. In solchen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag eine gute Lösung.
  • Der Auszubildende hat die Probezeit bereits bestanden, möchte aber ein anderes berufliches Angebot wahrnehmen. Vielleicht kann er sich in einem anderen Unternehmen und in einem anderen Beruf ausbilden lassen; vielleicht hat er auch seinen Traumstudienplatz erhalten. Er könnte jetzt kündigen, müsste dann aber eine 4-wöchige Kündigungsfrist beachten. Sie erkennen, dass Sie diesen Azubi nicht halten können. Sie einigen sich also auf einen Aufhebungsvertrag.
  • Der Auszubildende hat ein so unmögliches Verhalten an den Tag gelegt, dass er fristlos gekündigt werden könnte. Sie wissen aber, welche großen Nachteile das für den Lebenslauf des jungen Menschen haben wird. Sie sind großzügig und bieten ihm daher einen Aufhebungsvertrag an.

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