Wenn Sie aufgrund der bisherigen Ausbildung und des Gesprächs mit einem Azubi das Gefühl haben, dass eine Fortsetzung der Ausbildung für beide Seiten keinen Sinn mehr hat, kann durchaus ein Aufhebungsvertrag infrage kommen. Möglicherweise quält sich der Auszubildende selbst, vermeidet es aber, den radikalen Schritt einer Kündigung zu gehen. Unter diesen Voraussetzungen kann ein Aufhebungsvertrag genau die richtige Lösung sein.
Was ist der Aufhebungsvertrag und was ist er nicht?
Mit einem Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten – in diesem Fall der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende – darauf, das Ausbildungsverhältnis zu einem bestimmten Termin zu beenden. Sie setzen den Vertrag schriftlich auf und bezeugen durch ihre Unterschrift, dass sie mit allen Vertragsdetails einverstanden sind. Es herrscht also völlige Einigkeit. Damit ist ein Aufhebungsvertrag ein Instrument, mit dem ein Ausbildungsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen gelöst wird.
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