In einem Betrieb, der unter anderem Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich des Digitaldrucks anbietet, gab es bereits mehrere Jahre Unstimmigkeiten zwischen der Unternehmensleitung und einem Vertriebsmitarbeiter. Dieser meldete sich schließlich wegen einer Verletzung krank. Er sei auf der Treppe gestolpert. Mit einer Folgebescheinigung war er rund einen Monat arbeitsunfähig krankgeschrieben. Das Unternehmen ließ den Mitarbeiter mehrere Tage durch eine Detektei überwachen. Das Ermittlungsbüro zeichnete verschiedene Daten über den Beschäftigten auf, unter anderem Beobachtungen hinsichtlich seines Gesundheitszustandes, z. B., dass der Beschäftigte sein Bein nachzog.
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