Arbeitsrecht
Vorsicht, wenn Sie per Einwurf-Einschreiben kündigen!
Noch immer kündigen Unternehmen per Einwurf-Einschreiben. Doch damit machen sie es den Betroffenen leicht zu behaupten, sie hätten die Kündigung nie erhalten (Bundesarbeitsgericht (BAG), 30.1.2025, 2 AZR 68/24).


Hildegard Gemünden
22.05.2025
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