Arbeitsrecht

Vorsicht, wenn Sie der GmbH-Geschäftsführung kündigen!

Die Fremdgeschäftsführer einer GmbH sind arbeitsrechtlich in der Regel keine Arbeitnehmenden. Trotzdem müssen Sie bei der Kündigung die für Arbeitnehmende maßgeblichen Kündigungsfristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beachten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 5.11.2024 (II ZR 35/23) entschieden und damit der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) widersprochen.

Hildegard Gemünden

05.06.2025 · 1 Min Lesezeit

BAG hält kürzere Kündigungsfrist für maßgeblich

Nach Auffassung des BAG gilt § 622 BGB nach einer Neufassung im Jahr 1993 nur für Arbeitnehmende. Für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer GmbH, die keine Mehrheitsgesellschafter sind, sei deshalb § 621 BGB maßgeblich, der die Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse regelt.

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