Eine Betriebsprüfung bringt oft Fehler bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen ans Tageslicht. Der Grund: Hier gelten einige Sonderregeln, die in der Praxis teilweise schwer umzusetzen sind. Grundsätzlich sollten Sie immer zunächst prüfen, ob die Zuschläge lohnsteuerfrei sind. Dies ist eine Voraussetzung für die Beitragsfreiheit. Zuschläge, die Mitarbeiter Ihres Unternehmens für die Arbeit an Feiertagen und Sonntagen oder für Nachtarbeit erhalten (SFN-Zuschläge), sind lohnsteuerfrei, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen (§ 3b Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit R 3b Lohnsteuerrichtlinien (LStR)). Bei der Prüfung gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor, um nichts zu übersehen:
1. Schritt: Berechnen Sie, ob der Grundlohn für die Berechnung der Zuschläge maximal 50 € pro Stunde beträgt
