Ein Arbeitnehmer hatte von seiner Arbeitgeberin, der X-AG, einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen, den er und seine Frau auch privat verwenden durften. Soweit der Firmenwagen für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wurde, erstattete die X-AG die entstandenen Tankkosten. Bei genehmigter Nutzung eines Privatfahrzeugs für Dienstreisen erstattete die X-AG nur eine Kilometerpauschale von 0,30 €. Diese Genehmigung erteilte die X-AG aber nur in Ausnahmefällen, da vorrangig der Firmenwagen genutzt werden sollte.
Urteil des Monats
Vorsicht Kostenfalle: Auf dieses Urteil sollten Sie Mitarbeiter mit Firmenwagen hinweisen
Beschäftigte erhalten einen Firmenwagen in erster Linie, um ihn für Dienstreisen zu nutzen. Alternativ können sie Auswärtstätigkeiten trotzdem mit ihrem Privatfahrzeug erledigen. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 21.1.2026, Az. VI R 30/24) zeigt aber, dass dies finanzielle Nachteile haben kann. Auf die Entscheidung sollten Sie alle Kollegen hinweisen, die einen Firmenwagen haben.
