Aktuelle Urteile

Vorsicht: Gehen Sie von einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erst ab Entgeltzahlung aus

Für Sie als Entgeltabrechner ist es enorm wichtig, den exakten Beginn einer Beschäftigung zu kennen – beispielsweise, damit Sie die Anmeldung korrekt erstatten können und wissen, ab wann der Anspruch auf Entgeltzahlung besteht. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen trifft hierzu eine wichtige Feststellung (Urteil vom 21.1.2025, Az. L 16 KR 61/24).
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.

Britta Schwalm

31.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Reinigungsunternehmen stellte einen Lageristen ein. Der Arbeitsvertrag wurde von beiden Seiten Anfang Oktober 2023 unterschrieben. Der neue Mitarbeiter war zuvor arbeitslos gewesen und sein Anspruch auf Arbeitslosengeld sollte Ende Oktober 2023 auslaufen. Letztendlich trat er seine neue Stelle aber niemals an, weil er sich noch vor dem ersten Arbeitstag krankmeldete.

Keine Entgeltfortzahlung und kein Krankengeld

Das Unternehmen sprach nach 2 Wochen schließlich eine Probezeitkündigung aus. Die Krankenkasse des Mannes lehnte allerdings die Zahlung von Krankengeld ab. Die Begründung: Es habe kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden, da kein Einkommen erzielt wurde.

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