Arbeitsrecht

Vorsicht, Elternzeit: Der besondere Kündigungsschutz gilt vor jedem Teilabschnitt!

Dass junge Mütter und Väter in Elternzeit gehen, gehört heute zum betrieblichen Alltag. Sie genießen dann besonderen Kündigungsschutz nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), sodass eine Kündigung allenfalls mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig ist. Aber Vorsicht: Der besondere Kündigungsschutz kann auch gelten, wenn Sie einem Elternteil zwischen zwei Elternzeitabschnitten kündigen wollen. Das zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 5.11.2025 (11 SLa 394/25).
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice

Hildegard Gemünden

31.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Aufgeteilte Elternzeit während der Probezeit

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