Arbeitsrecht
Vorsicht bei Gehaltserhöhungen nach Inflation: Die Zusage ist unwirksam und trotzdem teuer!
Gehaltsverhandlungen sind lästig und sie bergen Konfliktpotenzial. Warum also nicht einfach die Gehälter entsprechend der Inflation steigen lassen? Alle Mitarbeitenden würden sich vermutlich freuen. Das dachte sich auch der Arbeitgeber im folgenden Fall. Doch als er eine entsprechende Zusage widerrufen wollte, erlebte er eine kostspielige Überraschung (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 29.5.2026, 7 SLa 567/25).
