Strafbar ist nicht nur die Behinderung, sondern bereits die Beeinflussung der Betriebsratswahl durch Androhung oder Gewährung von Vor- und Nachteilen.
Denken Sie strategisch
Einmal abgesehen von der strafrechtlichen Frage sollten Sie auch strategisch vorgehen. Wird ein Betriebsrat gewählt, werden Sie vermutlich in der Zukunft immer wieder einmal Berührungspunkte mit ihm haben. Das kann für alle Beteiligten durchaus positiv sein. Aber nur dann, wenn das Verhältnis nicht von vornherein belastet ist, etwa weil Sie die Betriebsratswahl behindert haben.