Rechtliche Fragen und Urteile

Vorsicht bei befristeten Arbeitsverträgen nach der Ausbildung – umgehen Sie unbedingt diese Falle

Die Ausbildung Ihrer dienstältesten Azubis geht auf die Zielgerade. Die Abschlussprüfungen sind teilweise schon bewältigt und hoffentlich erhalten viele Azubis anschließend einen Arbeitsvertrag. In unsicheren Zeiten wie diesen schließen immer mehr Unternehmen zunächst befristete Arbeitsverträge ab. Das ist Ihr gutes Recht. Allerdings müssen Sie die Verträge so aufsetzen, dass sie nicht plötzlich und gegen Ihren Willen entfristet werden. Lesen Sie, wie Sie Fallstricke umgehen können.

Martin Glania

23.05.2025 · 5 Min Lesezeit

Die ökonomischen Rahmenbedingungen sind zur Zeit für Unternehmen in vielen Branchen alles andere als berauschend. Die deutsche Wirtschaft entwickelt sich nicht zum Positiven, der internationale Handel wird nicht zuletzt durch Zölle und Kriege schwieriger. Das belastet zahlreiche Unternehmen und beeinflusst Planungen und Weichenstellungen für die Zukunft, insbesondere im personellen Bereich. Viele Unternehmen überlegen, wie Sie hohe Personalkosten senken können.

Für Ihre derzeitigen Azubis, die demnächst ihre Ausbildung beenden, bedeutet das: Ob sie übernommen werden, ist oftmals nicht sicher. Angesichts des Fachkräftemangels, der auf nahezu alle Branchen zukommt, ist es natürlich ratsam, eine ausgebildete Fachkraft zu behalten, wenn dies irgendwie möglich ist. Dann kann es ein guter Kompromiss sein, einem ehemaligen Azubi einen befristeten Arbeitsvertrag anzubieten.

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