Leserfrage

„Vor-Weihnachtsurlaub verschoben: Wie werten wir den Schadensersatz?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

10.11.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter muss seinen Urlaub im Dezember aufgrund unvorhergesehener längerer Krankheit einer Mitarbeiterin verschieben. Vermutlich wird er in der fraglichen Zeit sogar einige Überstunden ableisten. Für die Stornierung eines bereits gebuchten Urlaubes werden ihm Kosten entstehen. Diese erhält er von unserem Unternehmen erstattet. Wie werten wir diese Erstattungsleistung? Handelt es sich dabei um Arbeitsentgelt?

ANTWORT

Auf alle Fälle muss Ihr Unternehmen dem Mitarbeiter sämtliche Kosten ersetzen, die ihm durch die Rücknahme des Urlaubes entstanden sind. Hierzu zählen beispielsweise auch die Stornogebühren. Es handelt sich bei dieser Zahlung um Schadensersatz und nicht um Arbeitsentgelt. Die Erstattung ist nicht steuer- oder sozialversicherungspflichtig.

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