Rechtliche Fragen und Urteile

Von wegen Schadenersatz zahlen: Schlagen Sie dem AGG auf der Basis aktueller Urteile ein Schnippchen

Mehr als 18 Jahre ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mittlerweile in Kraft. Aus meiner Sicht hat sich die Einführung zweifellos bewährt. Besonders Arbeitnehmer und Ihre Auszubildenden werden durch das im Jahr 2006 erlassene Gesetz geschützt. Und es bewahrt Unternehmen und Ausbildungsbetriebe vor diskriminierendem Verhalten. Darüber hinaus lässt ein ganz aktuelles, gerade erst veröffentlichtes Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufhorchen (BAG, Urteil vom 19.09.2024, Az. 8 AZR 21/24).

Martin Glania

10.02.2025 · 5 Min Lesezeit

Das AGG kommt immer dann zur Geltung, wenn ein Mitarbeiter oder Auszubildender benachteiligt wird. Nach § 1 AGG greift das Gesetz bei Benachteiligungen

  • aus Gründen der Rasse,
  • wegen der ethnischen Herkunft,
  • aufgrund des Geschlechts,
  • wegen der Religion oder Weltanschauung,
  • wegen einer Behinderung,
  • aufgrund der sexuellen Identität,
  • aus Altersgründen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Das Berufsausbilder-Magazin’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • praxisnahen und sofort einsetzbaren Lösungen für Ihren Arbeitsalltag, inklusive bearbeitbarer Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen zum Download
  • 100 % Rechtssicherheit durch detaillierte Beleuchtung aller rechtlichen Stolperfallen und aktuellen Rechtsproblematiken
  • aktuellen Themen und Best Practices erfolgreicher Ausbildungsbetriebe