Eine Kundin hatte sich von einem Bauunternehmen beraten lassen. Das Unternehmen stellte daher den Kontakt zu einer ihrer Architektinnen her. Die Kundin wollte jedoch keine Beraterin, sondern einen Berater. Darin sah die Architektin eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts und beschwerte sich intern. Der zuständige Regionalleiter telefonierte daraufhin mit der Kundin, ließ sich aber davon überzeugen, ihr einen männlichen Berater zuzuweisen.
Die Architektin forderte deshalb eine Entschädigung sowie die Zahlung der entgangenen Provision von ihrem Arbeitgeber. Der wollte das in der geforderten Höhe nicht leisten und die Angelegenheit landete vor Gericht.
