Verzicht auf Zeugnis erst nach Arbeitsverhältnis möglich
Trotz der oftmals nur schwer zu entschlüsselnden Zeugnissprache ist die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
der Regelfall. Schließlich möchten auch zukünftige Arbeitgeber gern wissen, auf welchen Bewerber sie sich einlassen.
Arbeitnehmer werden daher auf ein Zeugnis bestehen. Sie haben sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf. Auf diesen können die Mitarbeiter auch nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verzichten.
Eine Flugbegleiterin war bei einem amerikanischen Luftfahrtunternehmen tätig. Sie war einer Basis (Homebase) an einem deutschen Flughafen zugeordnet. Die Arbeitsbedingungen waren in einem Tarifvertrag zwischen der amerikanischen Flugbegleiter-Gewerkschaft und dem Luftfahrtunternehmen geregelt worden. Infolge der Corona-Pandemie beabsichtigte das Unternehmen, die Homebase in Deutschland zu schließen. Da keine Übernahme an eine andere Homebase möglich war, kündigte der Arbeitgeber im September 2020 zum 01.10.2020.
Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage in Deutschland, weil sich ihr Arbeitsplatz hier befinde. Es lägen keine dringenden betrieblichen Gründe vor. Parallel verlangte sie die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Der Arbeitgeber weigerte sich, weil ein Zeugnisanspruch im amerikanischen Recht nicht vorgesehen sei und die Arbeitnehmerin bereits darauf verzichtet habe.
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