Arbeitsrecht

Verzicht auf Arbeitszeiterfassung kann diskriminierend sein

Der folgende Fall aus Spanien ist in Deutschland vor allem dann relevant, wenn Sie die Arbeitszeiten der Beschäftigten noch nicht systematisch erfassen und die Mitarbeitenden überwiegend Frauen sind. Denn er zeigt: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft praktisch jedes Unternehmen – und Verstöße können Entschädigungsklagen wegen unzulässiger Diskriminierung nach sich ziehen (Europäischer Gerichtshof (EuGH), 19.12.2024, C-531/23).
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice

Hildegard Gemünden

27.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Hausangestellte verlangt Überstundenvergütung

Eine vollzeitbeschäftigte Hausangestellte war mit ihrer Forderung nach Überstundenvergütung in der ersten Instanz gescheitert, weil sie die Überstunden nicht nachweisen konnte und weil nach spanischem Recht bestimmte Arbeitgeber – darunter Haushalte – von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit sind. Die zweite Instanz bezweifelte jedoch, dass diese Befreiung mit EU-Recht vereinbar ist und befragte hierzu den EuGH.

Das Urteil: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für Hausangestellte

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