Vertretung

Vertretene(r) muss sehr wahrscheinlich zurückkehren

Einer der ebenfalls mit am häufigsten in Betracht kommenden Sachgründe für eine Befristung ist die Vertretung. Auch hier kommt es entscheidend auf eine Prognose an. Das heißt, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss – zumindest im Kopf des Arbeitgebers – feststehen, dass der Vertretene an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird. Ist das ausgeschlossen, können Sie diesen Sachgrund nicht verwenden! Fragen mit Blick auf die Zulässigkeit ergeben sich außerdem vor allem dort, wo der befristet Beschäftigte nicht dieselben, sondern andere Aufgaben ausführt.

Ming Wong

08.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Überblick: Hauptanwendungsfälle in der Praxis

In der Praxis kommen vor allem Vertretungen für die Dauer

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