Lügt ein Mitarbeiter ganz bewusst in einem Rechtsstreit gegen seinen Arbeitgeber, weil er befürchtet, mit der Wahrheit den Prozess nicht gewinnen zu können, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. In einem solchen Fall kann logischerweise nur ganz ausnahmsweise davon ausgegangen werden, dass die Vertrauensbasis zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber noch intakt ist.
Ein Arbeitnehmer war seit dem 15.01.2016 bei einem Fachhändler für E-Bikes beschäftigt. Zuletzt verhandelte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer über einen neuen Arbeitsvertrag mit einer Bonusvereinbarung, die sich am Gewinn der Filiale orientieren sollte. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag zur neuen Funktion wurde jedoch noch nicht erstellt.
Nachdem im Rahmen mehrerer Inventuren der Verlust von 7 Fahrrädern festgestellt worden war, kündigte der Arbeitgeber ggü. dem Arbeitnehmer ordentlich wegen des Verdachts von Schwarzgeldgeschäften. Im Kündigungsschutzprozess verlangte der Arbeitnehmer nun die ihm vermeintlich zugesagte Jahresprämie und reichte als Beweis den nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag ein. Der Arbeitgeber kündigte ggü. dem Mitarbeiter daraufhin erneut, dieses Mal jedoch fristlos wegen versuchten Prozessbetrugs. Der Arbeitnehmer habe durch den Vortrag zum Bestehen des Anspruches und das Einreichen des nicht unterschriebenen Arbeitsvertrags den Eindruck erwecken wollen, es handele sich um eine gültige Vereinbarung. Das sei als versuchter Prozessbetrug zu werten.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: