Auch auf Ihr Unternehmen kommt in den nächsten Jahren ein erhöhter Qualifizierungsbedarf zu – dank Digitalisierung und wirtschaftlichem Strukturwandel. Für zahlreiche Mitarbeiter aller Branchen werden sich Tätigkeitsprofile und Anforderungen erheblich verändern. Um diese Entwicklung aufzufangen, wurde das Qualifizierungsgeld eingeführt. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie soll das Arbeitsentgelt ersetzen, das entfällt, wenn Beschäftigte von ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden, um an einer strukturwandelbedingten Weiterbildung teilzunehmen.
Nur auf Antrag
Die Gewährung von Qualifizierungsgeld beantragt Ihr Unternehmen wie Kurzarbeitergeld bei der zuständigen Arbeitsagentur. Dabei nutzt es die hierfür vorgesehenen elektronischen Formulare der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag besteht aus:
